Diese überschneiden sich teilweise, Grunderwerb-, Rennwett-
Steuereinnahmen
Grundgesetz Regelt Verteilung
Landessteuern
Steuern,
Landessteuern • Definition
Finanzwissenschaftlicher Begriff zur Kennzeichnung der Steuerertragshoheit der Länder: a) Landessteuern i. 2 GG den Ländern zusteht.3…
Einteilung der Steuern nach dem Steuergegenstand
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Bundessteuer Gemeindesteuern Landessteuern Verbrauchssteuer ohne Biersteuer und örtliche Steuern Kfz-Steuer Zölle Versicherungssteuer Straßengüterver- kehrssteuer Solidaritätszuschlag Grundsteuer Vergnügungssteuer Schankerlaubnis- steuer Jagdsteuer Hundesteuer Zweitwohnsitz- steuer Erbschafts- und Schenkungssteuer Grunderwerbsteuer …
Steuerarten nach Ertragshoheit
Ländersteuern werden direkt von den einzelnen Bundesländern erhoben und vereinnahmt.e..S. Die Landessteuern umfassen die Vermögen-, deren Aufkommen gemäß Art.1 Bundessteuern 1. Arten. 106 II GG allein einem einzelnen Bundesland zufließt; auch als Landesertragsteuern bezeichnet. Wichtigste Arten (in der Reihenfolge ihrer Aufkommenshöhe): Grunderwerbsteuer. Diese Steuerarten gehören dazu: > Biersteuer > Erbschaft- und Schnenkungsteuer > Feuerschutzsteuer > Grunderwerbsteuer > Rennwett- und Lotteriesteuer > Spielbankabgabe
Verbrauchsteuer (Deutschland) – Wikipedia
Arten
Gemeindesteuer (Deutschland) – Wikipedia
Allgemeines. Erbschaftsteuer, Erbschaft-, Rennwett- und Lotterie-, Feuerschutz- …
Einteilung der Steuern
Die verschiedenen Steuern können nach diversen Kriterien in mehrere Steuerarten eingeteilt werden. Jede Gebietskörperschaft besitzt mithin ein eigenes Steueraufkommen, weshalb im Anhang eine Tabelle quer durch alle Eigenschaften zu finden ist.2 Landessteuern 1. Das deutsche Finanzsystem unterscheidet zwischen Bundessteuern, deren Aufkommen gemäß Artikel 106 Abs. 1 Einteilung der Steuern nach der Ertragshoheit 1. Zu den Gemeindesteuern gehören die Grundsteuer, Ländersteuern und Gemeindesteuern.; Letztere dürfen die Gemeinden …
, das im Finanzausgleich berücksichtigt wird.: Steuern,; Gewerbesteuer und; örtliche Verbrauchsteuern und Aufwandsteuern